Mit Recht zufrieden.

… wenn Ihnen bewusst ist, dass guter Rat nicht teuer, aber auch nicht umsonst sein muss

 

Sie dürfen daher von uns erwarten, dass

 

  • wir Sie vor Aufnahme einer kostenpflichtigen Tätigkeit, nicht nur über die zu erwartenden Honorare sondern auch über Prozess- und Kostenrisiko umfassend aufklären;
  • wir für Sie eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder mögliche Erstattungsansprüche durch die Gegenpartei verbindlich klären;
  • wir Sie auch dann kompetent und engagiert vertreten, wenn es Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht zulassen, die Kosten unserer Tätigkeit zu übernehmen und Ihnen daher Anspruch auf Beratungshilfe und im Prozessfall ein Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zusteht;
  • wir Sie bei aussichtsreichen Verfahren nicht aus Kostengründen im Regen stehen lassen, sondern als letzte Möglichkeit auch die Übernahme Ihres Mandats auf Basis eines Erfolgshonorars gem. Paragraph 49 b Abs. 1 S. 1 BRAO prüfen.

Ausführliche, gleichwohl verständliche Informationen zu den Rechtsanwaltsgebühren, deren Berechnung sowie der Pflicht, die Kosten zu tragen finden Sie u.a. auf den von der Kollegin Grit Andersch bereit gestellten Seite rechtsanwaltsgebühren.de.

 

Rechner, um zu erwartende Anwaltskosten und/oder ein Prozessrisiko zu berechnen, finden Sie auf unserer Serviceseite.

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